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Durch die regelmäßige Überprüfung Ihrer Elektro-Anlage gewährleisten Sie Sicherheit für Ihre Familie und Freunde aber auch in Bereich öffentlichen Anlagen und in Betrieben
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- Erstprüfung bei neu Errichtung von E-Anlagen
- Begleitende Kontrolle und Erstprüfung der E-Anlagen bei Errichtung von Fremdfirmen
- Wiederholungsprüfungen
- Außerordentliche Prüfung (best. Anlagen ohne Prüfung)
- Bei Mieterwechsel
- In sozialen Einrichtungen
- Ordinationen
- Gewerbe – u. Industriebetriebe
- Hotel u. Gastgewerbe
- Container-Anlagen
- Geräteprüfung
- Behebung festgestellter Mängel