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Überprüfung und Befundung

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Durch die regelmäßige Überprüfung Ihrer Elektro-Anlage gewährleisten Sie Sicherheit für Ihre Familie und Freunde aber auch in Bereich öffentlichen Anlagen und in Betrieben


 

    • Erstprüfung bei neu Errichtung von E-Anlagen
    • Begleitende Kontrolle und Erstprüfung der E-Anlagen bei Errichtung von Fremdfirmen
    • Wiederholungsprüfungen
    • Außerordentliche Prüfung (best. Anlagen ohne Prüfung)
    • Bei Mieterwechsel
    • In sozialen Einrichtungen
    • Ordinationen
    • Gewerbe – u. Industriebetriebe
    • Hotel u. Gastgewerbe
    • Container-Anlagen
    • Geräteprüfung
    • Behebung festgestellter Mängel

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